- 11 - Anpassungen zum StG vielmehr fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Fahrkosten des Wochenaufenthalters von der neuen Regelung ausgenommen seien (vgl. Schreiben der Steuerverwaltung vom 15.3.2018, S. 1; Steuerdossier, pag. 68). Aus der früheren Fassung der Erläuterungen zur StG 2016 können die Rekurrenten somit nichts zu ihren Gunsten ableiten.