- 10 - dem Wochenaufenthalt in Zusammenhang stehenden Fahrkosten bereits unter Art. 31 Abs. 1 Bst. a StG fielen. Dementsprechend kam im Gesetzestext kein allfälliger Wille des Gesetzgebers hinsichtlich einer Ausnahme der Begrenzung zum Ausdruck, der mit der Begrenzung der Fahrkosten des Wochenaufenthalters übergangen werden könnte. Ob sich der Grosse Rat des Kantons Bern einer Abweichung dieser Lösung zum bisherigen Recht sowie zur neurechtlichen Lösung auf Bundesebene überhaupt bewusst war oder nicht, geht aus den Materialien nicht hervor.