31 Abs. 1 Bst. a StG gab in den parlamentarischen Beratungen bloss bezüglich der vorgeschlagenen Höhe des Maximalbetrags zu Diskussionen Anlass (vgl. u.a. Vortrag zur Änderung StG, S. 21 und Voten in der parlamentarischen Beratung, Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern 2015, S. 843-847). Aus den parlamentarischen Beratungen gibt es keine Hinweise, dass der Gesetzgeber die Wochenaufenthalter von der Begrenzung der Fahrkosten ausnehmen wollte. Eine solche vom Regierungsrat vorgesehene Ausnahme war im Gesetzesentwurf auch gar nicht vorgesehen und wäre auch nicht im Einklang mit dem alten Recht (bis 31.12.2015; vgl. E. 6.3 hiervor) gestanden, in der die mit