Aus der vorgeschlagenen Begrenzung der Fahrkosten resultiere für die Betroffenen eine Verteuerung des Pendelns, so dass die Attraktivität des Wegpendelns abnehme, womit sich der bereits positive Pendlersaldo dadurch weiter erhöhen könnte (vgl. Vortrag zur Änderung StG; S. 6). Im Kanton Bern wurde die Begrenzung des Fahrkostenabzugs somit im Wissen, dass die Attraktivität des Wegpendelns abnehmen würde, festgelegt. Dementsprechend widerspricht die Begrenzung der Fahrkosten der Wochenaufenthalter auch in diesem Sinn – entgegen der Ansicht der Rekurrenten (vgl. Stellungnahme der Rekurrenten vom 21.9.2018, S. 3) – nicht dem gesetzgeberischen Willen.