Das bedeute, dass mehr Personen in den Kanton Bern pendeln, um hier zu arbeiten als umgekehrt. Volkswirtschaftlich wünschenswert wäre eigentlich die umgekehrte Situation, da Personen, die lediglich in den Kanton Bern zu pendeln, um hier zu arbeiten – die meisten Zupendler kämen aus den Nachbarkantonen Solothurn und Freiburg –, weiterhin im Wohnsitzkanton steuerpflichtig bleiben. Aus der vorgeschlagenen Begrenzung der Fahrkosten resultiere für die Betroffenen eine Verteuerung des Pendelns, so dass die Attraktivität des Wegpendelns abnehme, womit sich der bereits positive Pendlersaldo dadurch weiter erhöhen könnte (vgl. Vortrag zur Änderung StG; S. 6).