S. 3 und S. 7). Der Regierungsrat ging davon aus, dass die bei der direkten Bundessteuer vorgesehene Begrenzung des Fahrkostenabzugs eine positive Lenkungswirkung entfalte und dazu beitrage, dass Wohn- und Arbeitsort näher zusammenrücken. Indem bei den Kantons- und Gemeindesteuern gestützt auf den revidierten Art. 9 Abs. 1 StHG die gleiche Begrenzung vorgesehen werden könne wie auf Bundesebene, könne dieser Effekt deutlich verstärkt werden (vgl. Vortrag zur Änderung StG; S. 4). Im Zusammenhang mit den Auswirkungen dieser Massnahme wies der Regierungsrat darauf hin, dass gemäss dem