6.4.2 Aus den kantonalen Materialien geht zunächst hervor, dass es auch dem Kantonsgesetzgeber bei der Begrenzung des Fahrkostenabzugs in erster Linie um die Erhöhung der Steuereinnahmen ging. Hierzu lässt sich dem Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Änderung des StG vom 26. November 2014 entnehmen, dass die Begrenzung des Fahrkostenabzugs die wesentlichste einnahmeseitige Massnahme im Paket der Angebots- und Strukturprüfung (ASP 2014) darstellte, um den Finanzhaushalt des Kantons Bern wieder nachhaltig ins Lot zu bringen (vgl. Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern 2015, Beilage 8; nachfolgend Vortrag zur Änderung StG; S. 3 und S. 7).