Weder der Bundesrat noch die eidgenössischen Räte haben sich zu diesem Punkt geäussert. Mit Blick auf die Materialien des Bundes ergibt sich vielmehr, dass das primäre Ziel der Begrenzung des Fahrkostenabzugs die Erhöhung der Steuereinnahmen war, um als neue Finanzierungsquelle den Bahninfrastrukturfonds (BIF) mitzufinanzieren (vgl. Botschaft vom 18.1.2012 zur Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und zum direkten Gegenentwurf [Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, FABI; BBl 2012 1577, 1621]; nachfolgend Botschaft FABI; vgl. auch amtliches Bulletin Nationalund Ständerat [Geschäft Nr. 12.016]).