26 Abs. 1 Bst. a DBG um die notwendigen Kosten für den Arbeitsweg geht. Der Weg zur Arbeit ist typischerweise eine notwendige Voraussetzung zur Erzielung des Erwerbseinkommens und beeinflusst damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Im Fall des Wochenaufenthalts gehören zum Arbeitsweg sowohl der Weg vom Wohnort zum Wochenaufenthaltsort wie auch die (meist) kurzen Fahrten von diesem Ort zur Arbeitsstätte (vgl. Knüsel/Suter, a.a.O., N. 17 zu Art.