SR 642.118.1, abgekürzt: VBK). Sowohl im Recht der direkten Bundessteuer als auch im bernischen Recht ist die Abziehbarkeit der Mehrkosten für auswärtigen Wochenaufenthalt (u.a. Fahrkosten für die regelmässige Rückkehr vom Wochenaufenthaltsort an den Wohnort) nicht ausdrücklich im Gesetz, sondern in den entsprechenden Berufskostenverordnungen geregelt. Gemäss Art. 12 Abs. 4 BKV bzw. Art. 9 Abs. 4