-3- G. Mit Schreiben vom 14. November 2018 haben sich die Rekurrenten zur Vernehmlassung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 23. Oktober 2018 geäussert. Auf den Inhalt der einzelnen Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachstehenden Erwägungen näher eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: