-2- Steuergesetzgebung betreffe. In der Beratung des Grossen Rates des Kantons Bern sei ebenfalls nie die Rede davon gewesen, dass die Begrenzung der Fahrkosten die Wochenaufenthalter betreffe. Ferner bilde die Verordnungsänderung auf Stufe Bund keine Grundlage für eine Änderung der Abzugsfähigkeit auf Stufe Kantons- und Gemeindesteuern. Eine solche würde eine Grundlage in der kantonalen Gesetzgebung voraussetzen, die nicht vorliege, womit Art. 12 Abs. 4 der kantonalen Berufskostenverordnung keine tragfähige Grundlage habe.