1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2014 wird teilweise gutgeheissen und die Sache zur Neuveranlagung des steuerbaren Vermögens im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. In Bezug auf das steuerbare Einkommen wird der Rekurs abgewiesen. 2. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2015 wird teilweise gutgeheissen und die Sache zur Neuveranlagung des steuerbaren Vermögens im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. In Bezug auf das steuerbare Einkommen wird der Rekurs abgewiesen. - 13 - 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.