26), er also zu deren Finanzierung beiträgt. Dementsprechend ist das vom Rekurrenten im Kanton Bern zu versteuernde Vermögen für die Steuerjahre 2014 und 2015 jeweils um die anteilmässige Hypothekarschuld zu reduzieren. Im Schenkungsvertrag vom 29. Juli 2011 wurde die gesamte damalige Hypothekarschuld auf CHF 1'420'000.-- beziffert (pag. 22). Der Stand per 31. Dezember 2014 und 31. Dezember 2015 ist der Steuerrekurskommission - 12 - nicht bekannt. Es wird Sache der Steuerverwaltung sein, diese festzustellen. Im Ergebnis ist der Rekurs teilweise gutzuheissen.