6.4 Beide Kantone haben nur das ihnen zustehende steuerbare Einkommen bzw. Vermögen besteuert und beide Kantone haben dabei den Steuersatz verwendet, der zur Anwendung käme, wenn das gesamte Einkommen bzw. Vermögen ihrer Steuerhoheit unterläge. Der Rekurrent erachtet es als rechtswidrig, "wenn eine Besteuerung von einem Kleineinkommen zum Satz des Gesamten besteuert wird" (Ziff. 6 der Eingabe vom 13.6.2018).