Eine (noch) grössere Differenz zwischen Basel-Stadt und Bern ergibt sich beim Vermögen. Zum einen ist in Basel kein im Kanton Bern zu versteuerndes Vermögen berücksichtigt worden. Anders als die Steuerverwaltung des Kantons Bern geht die Basler Behörde offenbar davon aus, dass der Rekurrent auf die Ausübung seines Nutzniessungsrecht verzichtet hat (dies ergibt sich