Das Total des reinen Einkommens gemäss bernischer Ausscheidung (CHF 47'853.--) entspricht dem "Zwischentotal" in der basel-städtischen Berechnung, was zeigt, dass beide Steuerverwaltungen von den gleichen Zahlen ausgehen. Auch die Krankheitskosten von CHF 865.-- sind identisch (gemäss Veranlagungsverfügungen der Steuerverwaltung Basel-Stadt handelt es sich dabei freilich um Auslagen für die "staatliche Vorsorge [AHV/IV/EO]"; für die geltend gemachten Krankheitskosten von CHF 1'200.-- wurde kein Abzug gewährt, weil der Selbstbehalt nicht überschritten wurde).