-5- die als einzige hier in Frage kommt; vgl. Peter Locher, Einführung in das interkantonale Steuerrecht, 4. Aufl., 2015, S. 11 mit Verweis auf BGE 140 I 114 E. 2.3.1). Das Verfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird als interkantonale Steuerausscheidung bezeichnet. Vorliegend macht der Rekurrent sinngemäss geltend, die interkantonale Steuerausscheidung sei in mehrerer Hinsicht fehlerhaft durchgeführt worden.