4. Wenn eine Person für die gleiche Steuerperiode in mehreren Kantonen steuerpflichtig ist, muss sichergestellt werden, dass keine durch Art. 127 Abs. 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101) verbotene interkantonale Doppelbesteuerung erfolgt. Ein Verstoss gegen das Doppelbesteuerungsverbot liegt gemäss bundesgerichtlicher Definition u.a. dann vor, wenn ein Steuersubjekt von zwei oder mehreren Kantonen für das gleiche Steuerobjekt und für dieselbe Steuerperiode zur Besteuerung herangezogen wird (sogenannt "aktuelle Doppelbesteuerung",