Im Gegenzug hat sich C.________ verpflichtet, dem Rekurrenten monatlich eine Summe von CHF 1'095.-- zu überweisen. Nach dem Tod des Vaters des Rekurrenten wurde dessen Nutzniessungsrecht an der Liegenschaft Nr. 1________ per 12. November 2013 aus dem Grundbuch gelöscht und zugleich die Teilnutzniessung zugunsten des Rekurrenten eingetragen. Für die Beurteilung, ob eine Nutzniessung an einem Grundstück steuerlich relevant ist, orientiert sich die Steuerverwaltung zu Recht am Grundbucheintrag (Kästli/Teuscher in: Praxiskommentar zum Berner Steuergesetz, Band 1, Artikel 1 bis 125, 2014, N. 12 zu Art. 5 StG sowie N. 5 zu Art.