3.2 Das hier relevante Grundstück D.________ Gbbl. Nr. 1________ befand sich früher im Alleineigentum von B.________, dem Vater des Rekurrenten. Mit öffentlich beurkundetem Schenkungsvertrag vom 29. Juli 2011 (pag. 20-29) übertrug B.________ das Eigentum am Grundstück Nr. 1________ auf C.________ (den Bruder des Rekurrenten), behielt sich jedoch die lebenslängliche Nutzniessung daran vor. Im gleichen Vertrag wurde eine zweite lebenslängliche Nutzniessung zugunsten des Rekurrenten statuiert, welche erst nach Wegfall der Nutz-