10) darüber, dass ihrer Ansicht nach die Veranlagungsverfügungen korrekt erfolgt seien und gewährte dem Rekurrenten Gelegenheit zur Stellungnahme. Nachdem sich dieser nicht mehr geäussert hatte, eröffnete die Steuerverwaltung am 22. Mai 2018 die Einspracheentscheide, mit denen sie die Einsprachen mit Verweis auf das Schreiben vom 5. März 2018 abwies (Steuerdossier 2014, pag. 5-9; Steuerdossier 2015, pag. 5-9).