2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2016 wird teilweise gutgeheissen und das steuerbare Einkommen auf CHF 55'000.-- festgesetzt. 3. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'600.--, werden den Rekurrenten anteilmässig im Betrag von CHF 800.-- zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.