Schliesslich macht die Steuerverwaltung in ihrer Vernehmlassung vom 26. Juli 2018 einen höheren Fehlbetrag von CHF 35'968.-- geltend, weist jedoch zugleich darauf hin, dass die anrechenbaren Einkommen der erwachsenen Kinder im Haushalt der Rekurrenten um rund CHF 16'000.-- höher ausgefallen seien als im Einspracheverfahren angenommen (daher der Eventualantrag, die Aufrechnung auf CHF 20'000.-- zu reduzieren). Die Steuerrekurskommission hat sowohl in der Vermögensvergleichsrechnung aus dem Einspracheverfahren als auch in derjenigen der Vernehmlassung Ungenauigkeiten festgestellt, die sich indes nicht wesentlich auf das Resultat auswirken.