Die Ausschüttung an die Rekurrenten dürfte sich somit auf insgesamt rund CHF 37'000.-- belaufen haben (bei einem Kurs von CHF 1.09 pro EUR). Ob und wenn ja, in welchem Umfang diese Kapitalrückzahlung in den per 31. Dezember 2015 deklarierten Vermögenswerten enthalten ist, kann anhand der vorhandenen Akten nicht geklärt werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die von der Steuerverwaltung festgestellte Vermögenszunahme zumindest teilweise mit der erwähnten Fondsliquidation zusammenhängt. Es wäre Sache der Rekurrenten gewesen, entsprechende Ausführungen zu machen und Belege einzureichen.