5.1 Die Rekurrenten machen vor der Steuerrekurskommission einzig geltend, dass die Einnahmen aus dem sommerlichen Alpbetrieb CHF 15'626.-- anstatt CHF 30'626.-- betragen hätten. Hierzu ist festzuhalten, dass die Rekurrenten in der Steuererklärung CHF 15'626.-- als Nettolohn "Mann" deklariert haben, ohne dass ein entsprechender Lohnausweis vorhanden wäre. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass das im Rekursschreiben erwähnte Einkommen aus dem Alpbetrieb bereits in den deklarierten Einkünften enthalten ist. Dennoch ist auf Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dieser Position hinzuweisen: