4.5 Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich ein Fehlbetrag von CHF 30'626.--, der von der Steuerverwaltung als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit aufgerechnet worden ist: Tatsächliches Einkommen 52'029 Für Vermögenszunahme verwendet -31'836 Bezahlte Steuern -13'019 Lebenshaltungskosten (5 Erwachsene) -48'800 Einkommen der erwachsenen Kinder 11'000 Fehlbetrag -30'626