-5- bei einer festgestellten Vermögensabnahme – welcher Teil des Vermögens der Finanzierung des Lebensunterhalts gedient hat. Vorliegend hat die Steuerverwaltung eine Vermögenszunahme von rund CHF 31'836.-- festgestellt, die aus den im Jahr 2016 erzielten Einnahmen stammen muss (nur bewegliche Vermögenswerte, Immobilien und Schulden blieben unverändert):