D. Die Steuerverwaltung hat sich am 26. Juli 2018 vernehmen lassen und im Hauptbegehren die Abweisung von Rekurs und Beschwerde beantragt. Zur Begründung bringt die Steuerverwaltung vor, dass das von den Rekurrenten deklarierte Einkommen unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten nicht ausreiche, um die festgestellte Vermögenszunahme zu erklären.