Dabei nahm sie im Wesentlichen eine Aufrechnung von CHF 30'626.-- im Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit vor. Zur Begründung heisst es in den Entscheiden, dass die Aufrechnung auf der von den Rekurrenten zusammengestellten "Alpabrechnung" basiere und die Vermögensentwicklung sowie den Lebensaufwand einbeziehe (pag. 14 und 16).