5.3 Mit Schreiben vom 15. April 2019 ist die Rekurrentin bzw. ihre Vertreterin seitens der Steuerrekurskommission aufgefordert worden, Belege zu den geltend gemachten Kinderdrittbetreuungskosten von CHF 8'000.-- pro Kind einzureichen. Dieser Aufforderung ist die Vertreterin mit Eingabe vom 6. Mai 2019 nachgekommen. Aus den eingereichten Unterlagen ergibt sich, dass die Kinder sich jeweils am Donnerstag in der Tagesschule befanden. Gemäss Scheidungsvereinbarung befinden sich die Kinder am Donnerstag durch den Tag bei der Rekurrentin bzw. werden von ihr betreut.