Diesfalls können auch die übrigen vom Kinderabzug abhängigen Abzüge für Kinder nicht gewährt werden. Das Steuergesetz schliesst diese Abzüge in genereller Weise aus, wenn im betreffenden Steuerjahr für das gleiche Kind Kinderalimente vom Einkommen abgezogen werden (vgl. Wegleitung für natürliche Personen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2016, zu Formular 2, Ziff. 2.1, abrufbar unter: , Rubriken "Steuern / Steuererklärung / Publikationen / Wegleitungen / 2016"; vgl. auch MB 12, Ziff. 3).