Weiter wurde die zwischen der Rekurrentin und ihrem Ex-Ehemann abgeschlossene Scheidungsvereinbarung von März 2015 sowie die Ergänzungsvereinbarung vom 23. Juni 2015 gerichtlich genehmigt. Gemäss Scheidungsvereinbarung einigten sich die Rekurrentin und ihr Ex- Ehemann darüber, dass der Ex-Ehemann die Kinder in einer Woche jeweils von Dienstag 08.00 Uhr bis Mittwoch 08.00 Uhr sowie am Donnerstag von 18.00 Uhr bis Samstag 10.00 Uhr betreut und in der darauffolgenden Woche von Dienstag 08.00 Uhr bis Mittwoch 08.00 Uhr und von Freitag 08.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr. Zusätzlich kann er vier Wochen Ferien pro Jahr mit den Kindern verbringen.