3.2 Vorliegend geht aus den Akten hervor, dass am 20. August 2015 die Scheidungsverhandlung vor dem H.________ (Gericht) stattgefunden hat, anlässlich welcher die Ehe zwischen der Rekurrentin und dem Ex-Ehemann geschieden wurde (Stellungnahme vom 31.7.2018, Beilage 8). Aus dem Scheidungsurteil geht hervor, dass die Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge belassen werden, mit alternierender Obhut und zivilrechtlichem Wohnsitz bei der Rekurrentin. Weiter wurde die zwischen der Rekurrentin und ihrem Ex-Ehemann abgeschlossene Scheidungsvereinbarung von März 2015 sowie die Ergänzungsvereinbarung vom 23. Juni 2015 gerichtlich genehmigt.