D. Am 18. Juli 2018 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen und die kostenpflichtige Abweisung, eventualiter die kostenpflichtige teilweise Gutheissung des Rekurses beantragt. Zusammengefasst bringt sie vor, dass der vorliegende Sachverhalt im Kreisschreiben Nr. 30