C. Gegen die Einspracheverfügung betreffend die kantonalen Steuern pro 2016 hat die E.________ AG (Vertreterin) im Namen der Rekurrentin am 14. Juni 2018 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragt: -2- "1. Der Einspracheentscheid vom 22. Mai 2018 betreffend Staats- und Gemeindesteuern 2016 sei aufzuheben. 2. Das steuerbare Einkommen sei auf CHF 36'583.-- festzulegen. 3. Das steuerbare Vermögen sei auf CHF 77'366.-- festzulegen. 4. Eventualiter sei das steuerbare Einkommen auf CHF 46'033.-- festzulegen.