_" vereinbart, dass die "aufenthaltsabhängigen Kosten für die Kinder" von jedem Elternteil selber bzw. direkt getragen werden. Die "aufenthaltsunabhängigen Kosten" trägt die Rekurrentin. Als "Ausgleichsbetrag" für die unterschiedlichen direkten Kinderkosten bezahlt der Ex-Ehemann einen monatlichen Betrag von CHF 100.-- pro Kind an die Rekurrentin, welche auch die Kinder- und Ausbildungszulagen bezieht. In der Steuererklärung pro 2016 deklarierte die Rekurrentin die erhaltenen Zahlungen des Ex-Ehemannes von monatlich CHF 100.-- pro Kind, ausmachend total CHF 3'600.--, als erhaltene Unterhaltsbeiträge/Alimente im Formular 2 (Ziff.