-6- 2.3 Vorliegend ist umstritten, wann der Rekurrent die Steuererklärung eingereicht hat. Der Rekurrent stellt sich auf den Standpunkt, er habe die mit Datum vom 23. August 2017 unterschriebene Steuererklärung (pag. 20) am selben Tag abgeschickt (Bst. C, E, G und L). Die Steuerverwaltung legt demgegenüber in ihrer Vernehmlassung vom 13. Juli 2018 dar, sie habe die Steuererklärung nicht erhalten bzw. diese sei nie bei ihr eingetroffen (Bst. M).