-5- 1.3 In seiner Eingabe an die Steuerverwaltung vom 14. Mai 2018 erwähnt der Rekurrent auch zwei Verfahren, welche ihn und seine Ehefrau betreffen und, damit zusammenhängend, den Tod eines engen Freundes der Familie (Bst. H). Anfechtungsobjekte sind vorliegend jedoch die Einspracheentscheide der Steuerverwaltung vom 13. März 2018 (pag. 33) betreffend die Veranlagung der kantonalen Steuern und der direkten Bundessteuer pro 2016 des Steuerpflichtigen. Die Verfahren betreffend den Rekurrenten und seine Ehefrau sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.