Er bitte darum, den Fall erneut zu überprüfen und aus Kulanzgründen sowie auf Grund seiner Darlegungen die Bussen zu streichen. Dass die Mahngebühr von CHF 60.-- weiterbestehen würde, sei ihm bewusst. -2- F. Die Steuerverwaltung teilte dem Rekurrenten mit Schreiben vom 4. April 2018 (pag. 36) mit, die "Einsprache" gegen die Bussen werde "abgewiesen". Diese könnten trotz der nachträglich eingereichten Steuererklärung nicht aufgehoben werden.