B. Mit Verfügungen vom 20. November 2017 (pag. 23) wurde das Steuerjahr 2016 nach Ermessen veranlagt. Das steuerbare Einkommen wurde sowohl für die kantonalen Steuern als auch für die direkte Bundessteuer auf CHF Null festgelegt. Zudem wurden eine Mahngebühr von CHF 60.-- sowie jeweils eine Busse von CHF 200.-- für die kantonalen Steuern sowie die direkte Bundessteuer auferlegt (pag. 21 und 22).