A. B.________ (Steuerpflichtiger) verstarb am 30. Oktober 2016. Sein Sohn, A.________ (Rekurrent), erhielt am 12. Dezember 2016 als alleiniger Erbe für den Steuerpflichtigen eine unterjährige Steuererklärung der Periode vom 1. Januar 2016 bis 30. Oktober 2016 (unnummerierte Beilage zur Rekursschrift vom 4.6.2018). Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), wies den Rekurrenten mit Mahnung vom 2. August 2017 (unnummerierte Beilage zur Rekursschrift vom 4.6.2018) darauf hin, dass die Eingabefrist für die Steuererklärung pro 2016 des Steuerpflichtigen abgelaufen sei und ersuchte ihn, diese innerhalb von 30 Tagen einzureichen.