-3- 3.1 Verfügungen müssen in einem gewissen Mass verbindlich sein, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Gegen die Verfügung vom 31. Dezember 2016 wurden keine Rechtsmittel ergriffen, weshalb sie formell und materiell in Rechtskraft erwachsen und damit grundsätzlich unabänderlich geworden ist (Markus Reich, Steuerrecht, 2. Aufl., 2012, N. 114 zu § 26). Stimmt eine rechtskräftige Verfügung nicht mit den materiell rechtlichen Vorschriften überein, geraten das Legalitätsprinzip und das Prinzip der Rechtssicherheit in ein Spannungsverhältnis. Unter bestimmten Voraussetzungen verhilft der Gesetzgeber nun dem Legalitätsprinzip zum Durch-