LST-Reglement], einsehbar unter: , Rubriken "Online- Schalter / Gesetze"), nachträglich erhöht. Die Rekurrentin hält dem entgegen, dass rechtskräftige Verfügungen (im vorliegenden Fall die Verfügung vom 31.12.2016) nur ausnahmsweise durch ein ausserordentliches Rechtsmittel nachträglich geändert werden könnten. Im vorliegenden Zusammenhang sei kein ausserordentliches Rechtsmittel ersichtlich, mit welchem die rechtskräftige Verfügung vom 31. Dezember 2016 noch hätte abgeändert werden können (Bst. C). Die Rekurrentin beruft sich damit auf das Prinzip der Rechtssicherheit.