Am 14. April 2018 eröffnete die Gemeinde der Rekurrentin erneut eine Verfügung für die drei Grundstücke für die Steuerperiode 2016, wobei die Liegenschaftssteuern neu auf insgesamt CHF 17'251.75 festgelegt wurden. In der entsprechenden Entscheidrechnung wurden die bereits auf Grund der Verfügung vom 31. Dezember 2016 bezahlten Liegenschaftssteuern angerechnet. In der Verfügung vom 14. April 2018 wurde darauf hingewiesen, dass die Liegenschaftssteuer neu festgesetzt werde, soweit der amtliche Wert am Stichtag als Folge einer ausserordentlichen Neubewertung nachträglich korrigiert worden sei.