2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundesteuer pro 2015 wird abgewiesen. Der Abzug für Liegenschaftsunterhalt wird auf CHF 29'727.-- festgesetzt. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 3. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'500.--, werden den Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.