Der vom Treuhänder genannte Saldo stimmt mit dem eingereichten Bankkontoauszug überein (pag. 22) und die Rekurrenten haben sich nicht zum Antrag der Steuerverwaltung geäussert. Demzufolge ist diesem zu entsprechen. Das steuerbare Vermögen ist von CHF 1'256'166.-- auf CHF 1'468'366.-- zu erhöhen: