6. Nachdem die hier behandelten Rechtsmittel bereits vor der Steuerrekurskommission hängig gewesen waren, stellte die Steuerverwaltung Unstimmigkeiten bei der Vermögensentwicklung der Rekurrenten fest. Mit E-Mail vom 26. Juni 2018 (pag. 14) erklärte der Treuhänder der Rekurrenten, dass ein Bankguthaben von CHF 106'100.-- irrtümlich als Schuld auf Formular 4 aufgeführt worden war. Dementsprechend beantragt die Steuerverwaltung in ihrer Vernehmlassung vom 19. September 2018 eine Erhöhung des steuerbaren Vermögens um CHF 212'200.--. Der vom Treuhänder genannte Saldo stimmt mit dem eingereichten Bankkontoauszug überein (pag.