Auch die vorherige Küche kann als qualitativ hochstehend bezeichnet werden, lassen sich doch auf den Fotos Massivholzmöbel und eine Natursteinabdeckung ausmachen. Insgesamt erweist sich der von den Rekurrenten geltend gemachte und von der Steuerverwaltung akzeptierte werterhaltende Anteil von 50 % der Gesamtkosten, ausmachend CHF 22'000.-- als angemessen.