Die zitierte Literaturstelle erwähnt nebst den eigentlichen Geräten auch Einbauküchen. Im Ausscheidungskatalog des Merkblatts 5 ist der gleichwertige Ersatz einer Küchenkombination als Unterhaltsmassnahme aufgeführt (Ziff. 5.1.2). Wenn die neue Installation einen qualitativen Mehrwert